Steuerbonus, BEG oder KfW – Welches Förderprogramm bietet was?

20% Steuerbonus – Was ist neu?
Seit dem 01. Januar 2020 ist es erstmals möglich, neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen. Insgesamt können 20% der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) von bis zu 200.000€ (max. also 40.000€) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt über die Steuererklärung erstattet werden. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen, also auch der Austausch von Fenstern, die nicht mehr den energetischen Voraussetzungen entsprechen.

Der Steuerbonus im Detail



Modernisiertes Einfamilienhaus - Innenansicht mit großen Glasflächen




Bundesförderung für Fenstersanierung (BEG)
Der Fenstertausch in Ihrem Bestandsgebäude ist förderfähig als BEG-Einzelmaßnahme. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, welcher eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderung haben muss. Die Höchstförderung ist gedeckelt auf max. 60.000 € je Wohneinheit bei Wohngebäuden. Lassen Sie sich von einem brand-Fachhändler beraten.

Alles zur BEG-Förderung



Modernisiertes Einfamilienhaus