So funktioniert unser Fördermittelservice So werden Sie zum Förderprofi für Ihre Kunden:

  • Sie registrieren sich als unser Fachhandelspartner zur Nutzung des Fördermittelservices per Antragsformular auf der Internetseite vff-foerderservice.de des vff
  • Wählen Sie bei der Registrierung:
    „Unser Unternehmen ist Fachhandelspartner eines VFF Mitgliedes“
    „Fördermittelservice-Variante Antragsformular“
  • Die jährliche Kostenpauschale des Service liegt bei 350,00 € zzgl. MwSt.
  • Nach erfolgreicher Registrierung können Sie direkt durchstarten

Für Fördermittelservice registrieren

In wenigen Schritten zum geförderten Auftrag:

  1. Ihr Kunde erteilt Ihnen Ihren Auftrag und unterschreibt das Angebot (Hinweise s.u.)
  2. Sie nutzen den Fördermittelservice und füllen die entsprechenden Formulare direkt mit dem Kunden gemeinsam aus
  3. Der Febis Fördermittelservice kostet Ihrem Kunden für den Auftrag 349,00 EUR inkl. MwSt.
  4. Der Kunde reicht die Unterlagen bei Febis ein und Febis übernimmt die weitere Abwicklung
  5. Einen sehr guten Einstieg in das Thema vermitteln Ihnen die Erklärvideos auf der Webseite des VFF unter dem Punkt „Downloads“

Ihre Angebote müssen folgende Hinweise enthalten:

Hinweis BEG:
Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-) Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KFW innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss beantragen wird.

Hinweis Aufschiebende Bedingung:
Dieser Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Maßnahme Fenstertausch bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen